KontaktMärkteZürich · Schweiz
Cross-Border

Immobilien über drei Grenzen.

Schweiz, Österreich, Deutschland: was sich beim Kauf und Verkauf über die Grenze unterscheidet, von der Erwerbsberechtigung über Beurkundung und Grundbuch bis zu Steuern und Währung.

Stand Oktober 2026Geprüft 1. Oktober 2026Quellen am Seitenende

Was ist bei Cross-Border-Immobilien anders?

Die Grenze ist selten geografisch. Sie liegt in drei Rechtsordnungen mit eigenen Regeln für den Erwerb durch Ausländer, die Beurkundung, das Grundbuch, die Steuern beim Kauf und Verkauf sowie in zwei Währungen. Wer diese Punkte früh klärt, vermeidet Verzögerungen und Kosten an genau den Stellen, an denen sie teuer werden.

Vergleich

Die DACH-Matrix.

Stand Oktober 2026. Vereinfachte Übersicht; Einzelheiten und Ausnahmen in den verlinkten Ratgebern und Quellen.
ThemaSchweizÖsterreichDeutschland
Erwerb durch AusländerLex Koller: Wohnliegenschaften für Personen im Ausland grundsätzlich bewilligungspflichtig; Betriebsstätten ausgenommenGrundverkehr nach Landesrecht; EU- und EWR-Bürger gleichgestellt, Drittstaaten mit Genehmigungkeine vergleichbare allgemeine Bewilligungspflicht
Vertragöffentliche BeurkundungErrichtung durch Notariat oder Anwaltschaft, beglaubigte Unterschriftennotarielle Beurkundung
Grundbuchkantonale GrundbuchämterGrundbuch bei den BezirksgerichtenGrundbuchamt beim Amtsgericht
Abgaben beim KaufHandänderungssteuer kantonal, wo erhoben (Zürich: keine)Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 % je nach Land
Steuer beim VerkaufGrundstückgewinnsteuer, kantonalImmobilienertragsteuer 30 %private Veräusserung innert 10 Jahren steuerpflichtig
WährungCHFEUREUR

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Mandaten koordiniert SIW & Partners auf Wunsch entsprechend qualifizierte Fachpartner.

Steuern

Doppelbesteuerung: der Grundsatz.

Zwischen der Schweiz und Deutschland sowie zwischen der Schweiz und Österreich bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen werden danach grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie liegt. In der Schweiz sind ausländische Liegenschaften von der Einkommens- und Vermögenssteuer ausgenommen, werden aber für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt.

Die konkrete Wirkung hängt von Wohnsitz, Struktur und Nutzung ab. Steuerliche Fragestellungen stimmen wir mit entsprechend qualifizierten Fachpartnern in beiden Ländern ab.

Währung

CHF und EUR im Immobiliengeschäft.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen treffen oft zwei Währungen aufeinander: Kaufpreis und Mieteinnahmen in Euro, Eigenkapital und Finanzierung womöglich in Franken. Daraus entstehen drei Fragen, die vor dem Vertrag geklärt sein sollten: In welcher Währung wird finanziert? Wann wird das Eigenkapital umgetauscht? Passen Mieterlöse und Finanzierungskosten in derselben Währung zusammen?

Wir beraten nicht zu Devisen und Absicherung, koordinieren aber auf Wunsch geeignete Bank- und Finanzierungspartner. Mehr dazu: Immobilien-Finanzierung.

Ablauf

Ein Mandat über drei Märkte.

Ein Ansprechpartner, Fachpartner je Land.

01

Ausgangslage

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Ziel, Struktur.

02

Zulässigkeit

Erwerbsberechtigung und Bewilligungen, geprüft durch Fachpartner vor Ort.

03

Objekt und Prüfung

Due Diligence nach den Regeln des Belegenheitsstaats.

04

Steuern und Finanzierung

Abstimmung mit Steuer- und Bankpartnern in beiden Ländern.

05

Vertrag und Grundbuch

Beurkundung, Bedingungen, Eintragung.

06

Übergabe

Zahlung, Übergabe, laufende Pflichten.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Brauche ich in jedem Land eigene Berater?

Für Rechts- und Steuerfragen ja, weil die Rechtsordnungen unterschiedlich sind. Den Überblick und die Koordination übernimmt ein zentraler Ansprechpartner.

Welche Währung sollte die Finanzierung haben?

Das hängt von Einkünften, Vermögen und Risikobereitschaft ab. Eine Empfehlung gehört in die Hand der Bank; wir sorgen dafür, dass die Frage früh gestellt wird.

Wie lange dauert eine Cross-Border-Transaktion?

Länger als eine reine Inlandtransaktion, vor allem wenn Bewilligungen nötig sind. Ein realistischer Zeitplan berücksichtigt Behördenfristen von Beginn an.

Nächster Schritt

Cross-Border-Mandat besprechen.

Ein Gespräch klärt Konstellation, Zulässigkeit und Zeitplan. Danach wissen Sie, welche Fachpartner in welchem Land nötig sind.