Grunderwerbsteuer Deutschland: alle 16 Bundesländer.
Aktuelle Steuersätze aller Länder, jeweils bei der zuständigen Landesfinanzverwaltung geprüft, mit Kaufpreisbeispielen und Hinweisen für Käufer aus der Schweiz.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?
Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland. Seit 2006 legen die Länder den Satz selbst fest. Bayern erhebt als einziges Land weiterhin den ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent; Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein liegen mit 6,5 Prozent am oberen Ende.
Alle 16 Länder, aufsteigend nach Steuersatz.
| Land | Steuersatz | Gültig | Bei EUR 1 Mio. | Bei EUR 5 Mio. | Amtliche Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | ursprünglicher Satz | EUR 35 000 | EUR 175 000 | Bayerisches Landesamt für Steuern |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | seit November 2011 | EUR 50 000 | EUR 250 000 | Finanzämter Baden-Württemberg |
| Niedersachsen | 5,0 % | seit 01.01.2014 | EUR 50 000 | EUR 250 000 | Landesamt für Steuern Niedersachsen |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | seit 01.03.2012 | EUR 50 000 | EUR 250 000 | Serviceportal Rheinland-Pfalz |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | – | EUR 50 000 | EUR 250 000 | Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt |
| Thüringen | 5,0 % | seit 01.01.2024 (zuvor 6,5 %) | EUR 50 000 | EUR 250 000 | Thüringer Finanzministerium |
| Bremen | 5,5 % | seit 01.07.2025 | EUR 55 000 | EUR 275 000 | Der Senator für Finanzen Bremen |
| Hamburg | 5,5 % | seit 01.01.2023 | EUR 55 000 | EUR 275 000 | Freie und Hansestadt Hamburg |
| Sachsen | 5,5 % | seit 01.01.2023 | EUR 55 000 | EUR 275 000 | Steuerverwaltung Sachsen |
| Berlin | 6,0 % | seit 01.01.2014 | EUR 60 000 | EUR 300 000 | Senatsverwaltung für Finanzen Berlin |
| Hessen | 6,0 % | seit August 2014 | EUR 60 000 | EUR 300 000 | Hessisches Verwaltungsportal |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | – | EUR 60 000 | EUR 300 000 | Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern |
| Brandenburg | 6,5 % | seit 01.07.2015 | EUR 65 000 | EUR 325 000 | Finanzverwaltung Brandenburg |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | seit 2015 | EUR 65 000 | EUR 325 000 | Finanzverwaltung NRW |
| Saarland | 6,5 % | seit 01.01.2015 | EUR 65 000 | EUR 325 000 | Serviceportal Saarland |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | seit 01.01.2014 | EUR 65 000 | EUR 325 000 | Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein |
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Mandaten koordiniert SIW & Partners auf Wunsch entsprechend qualifizierte Fachpartner.
Jüngste Änderungen.
- Bremen hat den Satz zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht.
- Hamburg und Sachsen erheben seit dem 1. Januar 2023 5,5 Prozent; Sachsen lag zuvor bei 3,5 Prozent.
- Thüringen hat den Satz zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt.
Weil die Länder ihre Sätze ändern können, prüfen wir diese Übersicht halbjährlich gegen die amtlichen Quellen.
Was zur Grunderwerbsteuer dazukommt.
Deutschland kennt keine mit der Lex Koller vergleichbare allgemeine Bewilligungspflicht für ausländische Käufer. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; das Eigentum geht mit dem Eintrag im Grundbuch beim Amtsgericht über. Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten an, die gesetzlich geregelt sind, sowie je nach Vereinbarung eine Maklerprovision.
Auch die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften kann Grunderwerbsteuer auslösen. Eine Strukturierung über Gesellschaften lassen wir deshalb durch Steuerfachpartner prüfen. Mehr: Immobilie in Deutschland kaufen als Schweizer.
Häufige Fragen.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer sie gemeinsam; in der Praxis übernimmt sie meist vertraglich der Käufer.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach Abschluss des Kaufvertrags setzt das Finanzamt die Steuer fest; ihre Zahlung ist in der Regel Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch.
Welches Land hat die niedrigste Grunderwerbsteuer?
Bayern mit 3,5 Prozent. Die höchsten Sätze von 6,5 Prozent gelten in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Primärquellen.
Alle Angaben mit Stand Oktober 2026, geprüft am 1. Oktober 2026. Massgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen.
- Bayerisches Landesamt für Steuern
- Finanzämter Baden-Württemberg
- Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Serviceportal Rheinland-Pfalz
- Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt
- Thüringer Finanzministerium
- Der Senator für Finanzen Bremen
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Steuerverwaltung Sachsen
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
- Hessisches Verwaltungsportal
- Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern
- Finanzverwaltung Brandenburg
- Finanzverwaltung NRW
- Serviceportal Saarland
- Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
- Gesetze im Internet: Grunderwerbsteuergesetz
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