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Mehrfamilienhaus verkaufen

Ein Mehrfamilienhaus verkauft man über seine Zahlen.

Ertragswert, Mieterspiegel, Erneuerungsbedarf und Käuferkreis: worauf es beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses in der Schweiz ankommt, mit Rechenbeispiel und Unterlagen-Checkliste.

Stand Oktober 2026Geprüft 1. Oktober 2026Quellen am Seitenende

Wie wird ein Mehrfamilienhaus bewertet?

Ein Mehrfamilienhaus wird in der Regel über seinen Ertrag bewertet. Der nachhaltige Nettoertrag, also Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftung, Unterhalt und Leerstandsrisiko, wird mit einem marktüblichen Kapitalisierungssatz in einen Wert übersetzt. Institutionelle Käufer ergänzen dies häufig mit einer Discounted-Cash-Flow-Betrachtung über mehrere Jahre.

Rechenbeispiel

Vom Mietertrag zum Wert.

Vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, keine Marktaussage und keine Bewertung eines konkreten Objekts.
PositionBetragErläuterung
Soll-Mietertrag pro JahrCHF 400'000Summe aller Mieten bei Vollvermietung
Bewirtschaftung, Unterhalt, Leerstandsrisiko− CHF 80'000objektabhängig; hier 20 % des Soll-Ertrags angenommen
Nachhaltiger NettoertragCHF 320'000Basis der Ertragswertberechnung
Kapitalisierungssatz3,5 %Annahme; marktabhängig nach Lage, Zustand und Zinsumfeld
Ertragswertrund CHF 9,14 Mio.Nettoertrag geteilt durch Kapitalisierungssatz
Bruttorendite zu diesem Wertrund 4,4 %Soll-Mietertrag geteilt durch Wert

Das Beispiel zeigt die Hebelwirkung des Kapitalisierungssatzes: Ein halber Prozentpunkt mehr oder weniger verändert den Wert um mehr als eine Million Franken. Deshalb lohnt es sich, Annahmen offen zu legen und mit Marktdaten zu begründen. Eigene Szenarien rechnen Sie mit dem SIW-Renditerechner.

Käufer

Wer kauft Mehrfamilienhäuser und worauf achtet er?

Qualitative Einordnung aus der Transaktionspraxis.
KäufergruppeTypischer FokusWas überzeugt
Private Investorenstabile Rendite, überschaubare Objektgrössesaubere Mietverhältnisse, nachvollziehbarer Unterhalt
Family Officeslangfristiger Bestand, KapitalerhaltLagequalität, Entwicklungspotenzial, diskreter Prozess
Pensionskassen und AnlagestiftungenPortfoliofit, Zustand, Nachhaltigkeitvollständiger Datenraum, technische Due Diligence
Immobilienfonds und -gesellschaftenGrösse, Rendite, Skalierbarkeitstrukturierter Bieterprozess, klare Termine

Wichtig für den Käuferkreis in der Schweiz: Wohnliegenschaften wie Mehrfamilienhäuser können von Personen im Ausland nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) grundsätzlich nicht als Kapitalanlage erworben werden. Das Vermieten von Wohnraum gilt nicht als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Betriebsstätten-Ausnahme. Der Käuferkreis besteht deshalb im Wesentlichen aus nicht bewilligungspflichtigen Personen und Gesellschaften. Mehr dazu: Lex Koller verständlich erklärt.

Due Diligence

Was Käufer prüfen, prüfen wir vorher.

  • Mieterspiegel: Soll- und Ist-Mieten, Leerstand, Vertragslaufzeiten, Mietzinsreserven
  • Mietrecht: Anpassungen folgen in der Schweiz den gesetzlichen Vorgaben, etwa Referenzzinssatz, Teuerung und wertvermehrende Investitionen; Potenziale sind daran zu messen
  • Zustand und Erneuerung: Dach, Fassade, Haustechnik, Heizung; anstehende Investitionen (CapEx) mit Zeitpunkt und Kosten
  • Baurecht: Zonenordnung, Ausnützung, Bewilligungen für bestehende Bauten und Umbauten
  • Grundbuch: Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte, Anmerkungen
  • Umwelt: Altlasten- und Schadstoffverdacht, Energieeffizienz

Rechtliche und steuerliche Teilprüfungen koordinieren wir mit spezialisierten Fachpartnern. Eine vollständige Checkliste finden Sie unter Due Diligence bei Immobilien.

Struktur

Direkter Verkauf oder Verkauf der Gesellschaft?

Gehört das Mehrfamilienhaus einer Immobiliengesellschaft, kann statt des Grundstücks die Gesellschaft verkauft werden. Das verändert Haftung, Steuern und den Käuferkreis. Auch die Übertragung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften kann als wirtschaftliche Handänderung Grundstückgewinnsteuer auslösen, und nach der Lex Koller ist auch der Erwerb von Anteilen an nicht kotierten Immobiliengesellschaften bewilligungspflichtig, wenn Personen im Ausland erwerben.

Welche Struktur vorteilhaft ist, beurteilen wir gemeinsam mit Steuer- und Rechtsfachpartnern, bevor das Objekt in die Vermarktung geht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Mandaten koordiniert SIW & Partners auf Wunsch entsprechend qualifizierte Fachpartner.

Ablauf

Vom Mieterspiegel zum unterschriebenen Vertrag.

Sechs Schritte, jeder mit einem überprüfbaren Ergebnis.

01

Analyse

Mieterspiegel, Zustand, Potenzial, steuerliche Ausgangslage.

02

Wert und Strategie

Preisspanne, Käufergruppen, Vermarktungsweg.

03

Datenraum

Alle Unterlagen geordnet, prüfbereit, vertraulich.

04

Ansprache

Diskret oder selektiv, mit Vertraulichkeitserklärung.

05

Angebote

Indikative und verbindliche Angebote, Finanzierungsnachweise.

06

Abschluss

Verhandlung, Beurkundung, Übergabe der Mietverhältnisse.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Kann ein Mehrfamilienhaus an ausländische Investoren verkauft werden?

Bei Wohnliegenschaften in der Schweiz grundsätzlich nur an Käufer, die nicht der Lex Koller unterstehen, etwa Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder EU- und EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausnahmen bestehen nur in eng begrenzten Fällen.

Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der Käufer die Investition im Preis honoriert. Oft ist eine transparente Investitionsplanung wertvoller als eine eilige Teilsanierung.

Welche Rolle spielt die Besitzdauer?

Sie beeinflusst die Grundstückgewinnsteuer stark: In vielen Kantonen erhöhen kurze Besitzdauern die Steuer, lange Besitzdauern ermässigen sie.

Bleiben die Mietverhältnisse bestehen?

Ja. Mit dem Eigentum gehen die Mietverhältnisse in der Regel auf den Käufer über. Deshalb sind vollständige Mietverträge und Abrechnungen zentral für die Prüfung.

Quellen

Primärquellen.

Alle Angaben mit Stand Oktober 2026, geprüft am 1. Oktober 2026. Massgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen.

  1. Bundesamt für Justiz: Merkblatt Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Stand 17.04.2026)
  2. ESTV, Steuermäppchen 2025: Grundstückgewinnsteuer
Nächster Schritt

Mehrfamilienhaus vertraulich besprechen.

Wir prüfen Mieterspiegel, Zustand und Käuferkreis und schlagen einen Vermarktungsweg vor. Diskret und unverbindlich.