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Immobilie verkaufen

Immobilie verkaufen, mit System statt mit Hoffnung.

Bewertung, Unterlagen, Vermarktungsweg, Käuferprüfung, Steuern und Beurkundung: wie ein Immobilienverkauf in der Schweiz und im DACH-Raum professionell geführt wird. Aus der Praxis einer Immobilien-Treuhand aus Zürich.

Stand Oktober 2026Geprüft 1. Oktober 2026Quellen am Seitenende

Wie läuft ein professioneller Immobilienverkauf ab?

Ein Immobilienverkauf folgt sieben Schritten: Ziel und Ausgangslage klären, Wert ermitteln, Unterlagen vollständig aufbereiten, den passenden Vermarktungsweg wählen, Käufer prüfen, verhandeln und beurkunden, übergeben. Viele Wertverluste entstehen nicht in der Verhandlung, sondern in den Schritten davor: bei einer unklaren Preisstrategie, lückenhaften Unterlagen oder einem Vermarktungsweg, der nicht zum Objekt passt.

Der SIW-Prozess

Sieben Schritte vom Entscheid zur Übergabe.

Jeder Schritt hat ein klares Ergebnis. Erst wenn es vorliegt, folgt der nächste.

01

Ziel und Rahmen

Verkaufsmotiv, Zeitrahmen, Diskretionsbedarf und steuerliche Ausgangslage. Ergebnis: ein schriftliches Zielbild.

02

Bewertung

Markt- oder Ertragswert, je nach Objekt. Ergebnis: eine begründete Preisspanne statt einer einzelnen Wunschzahl.

03

Unterlagen

Grundbuch, Pläne, Bewilligungen, Mietverhältnisse, Zustand. Ergebnis: ein prüfbereiter Datenraum.

04

Vermarktungsweg

Diskrete Direktansprache, selektive Vermarktung oder öffentliche Platzierung. Ergebnis: eine bewusste Entscheidung.

05

Käuferprüfung

Identität, Finanzierungsnachweis, Erwerbsberechtigung. Ergebnis: nur qualifizierte Interessenten am Tisch.

06

Verhandlung und Beurkundung

Preis, Bedingungen, Übergabetermin; Vertrag durch Notariat. Ergebnis: ein unterschriftsreifer Vertrag.

07

Übergabe

Zahlung, Grundbucheintrag, Schlüssel, Mietverhältnisse, Abrechnungen. Ergebnis: ein sauberer Abschluss.

Unterlagen

Die Unterlagen-Checkliste.

Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung durch Käufer und Banken und stärken die Verhandlungsposition. Diese Liste nutzen wir als Ausgangspunkt; je nach Objekt kommen weitere Dokumente hinzu.

Für jedes Objekt

  • Aktueller Grundbuchauszug, inklusive Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten
  • Katasterplan, Grundriss- und Schnittpläne
  • Baubewilligungen und Abnahmen, insbesondere bei Umbauten
  • Gebäudeversicherungsnachweis und Angaben zu Erneuerungen der letzten Jahre
  • Energieausweis: in Deutschland und Österreich ist er beim Verkauf grundsätzlich vorzulegen, in der Schweiz (GEAK) je nach Kanton und Situation

Zusätzlich bei Stockwerkeigentum

  • Begründungsakt und Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
  • Stand des Erneuerungsfonds und Protokolle der letzten Versammlungen

Zusätzlich bei Rendite- und Anlageobjekten

  • Mieterspiegel mit Soll- und Ist-Mieten, Leerständen und Vertragslaufzeiten
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Unterhalts- und Investitionsplanung (CapEx) der nächsten Jahre
Vermarktung

Drei Wege, eine bewusste Wahl.

Die Wahl hängt von Objekt, Eigentümerziel und Käuferkreis ab. Off-Market ist eine Option, kein Selbstzweck.
WegGeeignet, wennStärkenZu beachten
Diskrete Direktanspracheder Käuferkreis klar eingrenzbar ist und Vertraulichkeit Vorrang hatmaximale Kontrolle über Informationen, keine öffentliche Spurkleinerer Wettbewerb; der Preis muss sorgfältig begründet sein
Selektive Vermarktungmehrere Käufergruppen in Frage kommen, aber keine Breitenwirkung gewünscht istWettbewerb unter geprüften Interessenten, strukturierte Angebotsrundesauberer Prozess mit Vertraulichkeitserklärung und Datenraum nötig
Öffentliche Platzierungder Käuferkreis breit ist, etwa bei Wohneigentum zur Selbstnutzunggrösste Reichweite, transparente PreisfindungInformationen werden öffentlich; Inserat und Exposé müssen sitzen

Wann sich welcher Weg eignet, vertiefen wir im Beitrag Off-Market-Immobilien: Ablauf, Vor- und Nachteile.

Steuern und Kosten

Was beim Verkauf anfällt.

Stand Oktober 2026. Details: Grundstückgewinnsteuer nach Kanton, Grunderwerbsteuer nach Bundesland, Immobilien-Steuern DACH.
LandSteuer auf den GewinnAbgaben bei der ÜbertragungBeurkundung
SchweizGrundstückgewinnsteuer, kantonal; höhere Belastung bei kurzer, Ermässigung bei langer BesitzdauerHandänderungssteuer kantonal, wo erhoben; der Kanton Zürich erhebt seit 2005 keineöffentliche Beurkundung des Kaufvertrags
ÖsterreichImmobilienertragsteuer 30 %, Hauptwohnsitzbefreiung unter VoraussetzungenGrunderwerbsteuer 3,5 % und Eintragungsgebühr 1,1 %, in der Regel vom Käufer getragenVertragserrichtung durch Notariat oder Anwaltschaft, beglaubigte Unterschriften
Deutschlandprivate Veräusserung innert 10 Jahren steuerpflichtig (§ 23 EStG), Ausnahmen bei EigennutzungGrunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 % je nach Land, in der Regel vom Käufer getragennotarielle Beurkundung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Mandaten koordiniert SIW & Partners auf Wunsch entsprechend qualifizierte Fachpartner.

Zürich

Immobilie verkaufen im Kanton Zürich.

Im Kanton Zürich erheben die Gemeinden die Grundstückgewinnsteuer nach einem progressiven Tarif von 10 bis 40 Prozent. Bei einer Besitzdauer unter einem Jahr erhöht sich die Steuer um 50 Prozent, unter zwei Jahren um 25 Prozent; ab fünf Jahren sinkt sie schrittweise, nach 20 Jahren um die Hälfte. Eine Handänderungssteuer erhebt der Kanton seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr.

Rechenbeispiel ohne Abzüge, nur zur Veranschaulichung: Bei einem steuerbaren Gewinn von CHF 200'000 ergibt der Tarif CHF 69'400. Nach 12 Jahren Besitz reduziert sich der Betrag um 26 Prozent auf rund CHF 51'356, effektiv etwa 25,7 Prozent. Bei einem Verkauf innert eines Jahres steigt er um 50 Prozent auf CHF 104'100.

Mehr zum Standort: Immobilien im Kanton Zürich.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Muss ich meine Immobilie öffentlich inserieren?

Nein. Je nach Objekt, Ziel und Käuferkreis kann eine diskrete Direktansprache oder eine selektive Vermarktung unter geprüften Interessenten geeigneter sein. Bei Wohneigentum zur Selbstnutzung erreicht eine öffentliche Platzierung oft den grössten Käuferkreis.

Wer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich die verkaufende Person. Höhe und Berechnung regelt der Kanton, in dem das Grundstück liegt; massgeblich sind vor allem der Gewinn und die Besitzdauer.

Braucht es für den Verkauf einen Notar?

In der Schweiz bedarf der Grundstückkaufvertrag der öffentlichen Beurkundung, in Deutschland der notariellen Beurkundung. In Österreich wird der Vertrag in der Regel von Notariat oder Anwaltschaft errichtet; für den Grundbucheintrag sind beglaubigte Unterschriften erforderlich.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Das hängt von Objekt, Unterlagenlage und Käuferkreis ab. Vorbereitung und Bewertung brauchen erfahrungsgemäss einige Wochen; die Vermarktung bis zur Beurkundung kann Wochen bis Monate dauern. Bewilligungsverfahren für ausländische Käufer verlängern den Ablauf.

Nächster Schritt

Immobilie vertraulich besprechen.

Ein erstes Gespräch klärt Ziel, Zeitrahmen und den passenden Vermarktungsweg. Vertraulich und unverbindlich, Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.