Österreich. Die Wurzeln.
Gewachsene Verbindungen und ein Markt mit unterschiedlichen landesrechtlichen Grundverkehrsregeln. SIW koordiniert Ankauf und Verkauf; die grundverkehrsrechtliche Prüfung erfolgt durch spezialisierte Fachpartner vor Ort.
Ein Land, unterschiedliche Grundverkehrsregeln.
Österreich ist ein Markt mit erheblichen regionalen Unterschieden. Insbesondere im Grundverkehr gelten je nach Bundesland unterschiedliche landesrechtliche Regelungen und Genehmigungsverfahren. Je nach Bundesland und Objektart reicht die Bandbreite von einer zügigen Abwicklung bis zu einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, besonders bei Freizeitwohnsitzen.
Wer diese Unterschiede früh berücksichtigt, plant Fristen und Genehmigungen realistisch. Die Zulässigkeit lassen wir vor jeder Bindung gemeinsam mit spezialisierten Fachpartnern vor Ort prüfen.
Worauf es in Österreich ankommt.
Grundverkehr je Bundesland
EU- und EWR-Bürger sind beim Erwerb grundsätzlich Inländern gleichgestellt, Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel eine Genehmigung nach Landesrecht. Das lassen wir vorab durch spezialisierte Fachpartner prüfen.
Freizeitwohnsitze
In vielen Tourismusregionen sind Freizeitwohnsitze beschränkt. Die Zulässigkeit lassen wir vor jeder Bindung durch Fachpartner vor Ort prüfen.
Koordinierte Abwicklung
Aufschiebende Bedingungen, Treuhandabwicklung und Grundbuch, umgesetzt durch Notariat und Rechtsberatung, koordiniert durch uns.
Warum Herkunft in Österreich zählt.
Österreich ist Teil unserer Herkunft. Wir kennen Markt, regionale Strukturen und die relevanten Abläufe und koordinieren spezialisierte Fachpartner vor Ort. Ankauf, Vermittlung und Entwicklung begleiten wir in Österreich mit derselben Sorgfalt wie in der Schweiz.
Ein häufig unterschätzter Punkt ist die aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag. Ohne die richtige Klausel kann ein Vertrag Rechtsfolgen auslösen, bevor die Grundverkehrsgenehmigung überhaupt vorliegt. Die Vertragsgestaltung erfolgt durch Notariat oder Rechtsberatung; SIW koordiniert und achtet darauf, dass dieser Punkt früh auf dem Tisch liegt.
Neben dem Kaufpreis sind unter anderem die Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 3,5 Prozent) und die Eintragungsgebühr für das Grundbuch (1,1 Prozent) zu berücksichtigen, unabhängig von der Herkunft des Käufers (Stand Oktober 2026, Quellen: Bundesministerium für Finanzen, oesterreich.gv.at). Entscheidend ist, diese Kosten und die Genehmigungsdauer von Beginn an einzuplanen.
Der Vorteil für Mandanten: eine koordinierte Brücke zwischen Österreich, der Schweiz und Deutschland, mit einem Ansprechpartner.
In Österreich entscheidet das richtige Bundesland über Tempo und Genehmigung.
Die Landesgesetze zum Grundverkehr.
| Bundesland | Gesetz |
|---|---|
| Wien | Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz |
| Niederösterreich | NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 |
| Burgenland | Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 |
| Oberösterreich | Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 |
| Steiermark | Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz |
| Kärnten | Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 (K-GVG) |
| Salzburg | Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 |
| Tirol | Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 |
| Vorarlberg | Grundverkehrsgesetz (Vorarlberg) |
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