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Markt Schweiz

Schweiz. Das Fundament.

Zürich ist unser Ausgangspunkt, die Schweiz unser Heimmarkt. Ein Markt mit knappem Angebot, hoher Nachfrage und klaren Regeln, in dem Zugang und Sorgfalt viel entscheiden.

Die Lage

Ein Markt, der sich nicht überreden lässt.

Der Schweizer Immobilienmarkt lebt von hoher Binnennachfrage und knappem Angebot. Am 1. Juni 2026 lag die Leerwohnungsziffer schweizweit bei 0,93 Prozent, in der Grossregion Zürich bei 0,52 Prozent (Bundesamt für Statistik). Wer hier erfolgreich sein will, braucht Zugang, Geduld und ein belastbares Netzwerk, kein lautes Auftreten.

Für Personen im Ausland setzt die Lex Koller enge Schranken, bei Zweitwohnungen kommt die Lex Weber dazu. Wer die Regeln früh berücksichtigt, plant realistisch.

Was den Markt prägt

Worauf es in der Schweiz ankommt.

01

Angebot ist knapp

Viele hochwertige Objekte wechseln den Eigentümer, ohne je breit inseriert zu werden. Zugang entsteht über Vertrauen und Netzwerk.

02

Lex Koller und Lex Weber

Der Erwerb durch Personen im Ausland und der Bau von Zweitwohnungen sind streng geregelt. Die Zulässigkeit lassen wir früh durch spezialisierte Fachpartner prüfen.

03

Diskretion hat Tradition

Auf Wunsch vermarkten wir diskret und gezielt an geprüfte Parteien, selektiv oder öffentlich, wenn es dem Ziel dient.

Zum Vertiefen

Was Eigentümer und Investoren wissen sollten.

Die Schweiz ist föderal, und das gilt auch für Immobilien. Handänderungssteuern, Notariat und Verfahren unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Was in einem Kanton Routine ist, verlangt im nächsten andere Wege. Lokale Kenntnis entscheidet über Kosten und Tempo.

Zürich ist unser Ausgangspunkt. In vielen Regionen der Schweiz trifft ein begrenztes Angebot auf eine hohe Nachfrage, und manche attraktiven Objekte wechseln den Eigentümer, bevor sie öffentlich angeboten werden.

Für ausländische Interessenten ist die Lex Koller die zentrale Hürde. Sie regelt, wer erwerben darf und wofür. Die Zulässigkeit lassen wir früh durch spezialisierte Fachpartner prüfen, damit ein Vorhaben nicht erst am Ende an einer Bewilligung scheitert.

Unser Wirkungskreis reicht über die ganze Schweiz und, das ist unser eigentlicher Vorteil, über die Grenze nach Österreich und Deutschland, koordiniert mit Fachpartnern vor Ort.

Grundsatz

In der Schweiz gewinnt nicht der Lauteste, sondern der Bestvernetzte.

Zürich, unser Zuhause und Ausgangspunkt für Mandate im gesamten DACH-Raum.

26 Kantone

Regionale Unterschiede auf einen Blick.

Quellen: ESTV, Steuermäppchen 2025; Bundesamt für Justiz (Stand 17.04.2026). Vertiefung: Grundstückgewinnsteuer · Lex Koller.
KantonGrundstückgewinnsteuerErhebungLex Koller: FerienwohnungLex Koller: Zweitwohnung
ZürichmonistischGemeinden–ja
BernmonistischKanton und Gemeindenja–
LuzerndualistischKanton und Gemeindenjaja
UrimonistischKanton (Ertrag geteilt)jaja
SchwyzmonistischKanton (Ertrag geteilt)ja–
ObwaldendualistischKanton und Gemeindenja–
NidwaldenmonistischKanton und Gemeindenja–
GlarusdualistischKanton (Ertrag geteilt)ja–
ZugdualistischGemeinden––
FreiburgdualistischKanton und Gemeinden (Gemeindezuschlag)jaja
SolothurndualistischKanton (Ertrag geteilt)–ja
Basel-StadtmonistischKanton (in Riehen und Bettingen auch Gemeinden)–ja
Basel-LandschaftmonistischKanton––
SchaffhausendualistischKanton und GemeindenApparthotels–
Appenzell AusserrhodendualistischKanton (Ertrag geteilt)jaja
Appenzell InnerrhodendualistischKanton––
St. GallendualistischKanton (mit Gemeindeanteil)jaja
GraubündendualistischKanton und Gemeindenjaja
AargaudualistischKanton (Ertrag geteilt)––
ThurgaudualistischKanton (Ertrag geteilt)––
TessinmonistischKantonjaja
WaadtdualistischKanton (Ertrag mit Gemeinden geteilt)jaja
WallisdualistischKanton (Ertrag geteilt)jaja
NeuenburgdualistischKantonjaja
GenfmonistischKanton––
JuramonistischKanton und Gemeindenjaja
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