Immobilien-Steuern in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland.
Welche Steuern beim Kauf und Verkauf einer Immobilie anfallen, wer sie schuldet und wo die Unterschiede liegen. Mit Verweisen auf die amtlichen Quellen und unsere detaillierten Vergleiche.
Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?
In der Schweiz die kantonale Grundstückgewinnsteuer und, je nach Kanton, die Handänderungssteuer. In Österreich die Immobilienertragsteuer von 30 Prozent, beim Erwerb Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen, mit Ausnahmen bei Eigennutzung; beim Erwerb fällt Grunderwerbsteuer an.
Kauf und Verkauf im Vergleich.
| Schweiz | Österreich | Deutschland | |
|---|---|---|---|
| Beim Kauf | Handänderungssteuer kantonal, wo erhoben (Zürich: keine seit 2005); Grundbuch- und Notariatsgebühren | Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 % | Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 % je nach Land; Notar- und Grundbuchkosten |
| Beim Verkauf (Privatperson) | Grundstückgewinnsteuer, kantonal, abhängig von Gewinn und Besitzdauer | Immobilienertragsteuer 30 %, Befreiung für den Hauptwohnsitz unter Voraussetzungen | steuerpflichtig bei Veräusserung innert 10 Jahren (§ 23 EStG), Ausnahmen bei Eigennutzung |
| Zuständigkeit | Kantone und Gemeinden | Bund | Bund (Einkommensteuer), Länder (Satz der Grunderwerbsteuer) |
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Mandaten koordiniert SIW & Partners auf Wunsch entsprechend qualifizierte Fachpartner.
Wenn Wohnsitz und Immobilie in verschiedenen Ländern liegen.
Zwischen der Schweiz und Deutschland sowie der Schweiz und Österreich bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Einkünfte aus Immobilien werden danach grundsätzlich im Belegenheitsstaat besteuert. In der Schweiz sind ausländische Liegenschaften von der Einkommens- und Vermögenssteuer ausgenommen, werden aber für den Steuersatz berücksichtigt.
Steuerliche Fragestellungen werden mit entsprechend qualifizierten Fachpartnern abgestimmt. Wir sorgen dafür, dass sie früh im Prozess auf dem Tisch liegen: vor der Preisverhandlung, nicht danach.
Primärquellen.
Alle Angaben mit Stand Oktober 2026, geprüft am 1. Oktober 2026. Massgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen.
- ESTV, Steuermäppchen 2025: Besteuerung der Grundstückgewinne, Steuerhoheit und Berechnung (Stand 26.11.2025)
- Kanton Zürich: Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005
- BMF Österreich: Grunderwerbsteuer, Steuersatz
- oesterreich.gv.at: Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf
- Unternehmensserviceportal Österreich: Immobilienertragsteuer
- Gesetze im Internet: § 23 EStG
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Grunderwerbsteuer
- Finanzverwaltung NRW: Grunderwerbsteuer
Steuern früh einplanen.
Wir koordinieren die steuerliche Beurteilung mit Fachpartnern, bevor Preis und Zeitpunkt feststehen.